Rund 8 % Ihrer Belegschaft pflegt einen Angehörigen zu Hause — oft unsichtbar, immer belastet. Wir bieten diesen Menschen und der Person, die sie pflegen, ein konkretes Werkzeug für den Familienalltag. Als Arbeitgeber zeigen Sie damit, dass Sie es ernst meinen mit Vereinbarkeit — und bewegen sich dabei in einem steuerlich begünstigten Rahmen.
Bitte richtig einordnen. SaluNova Care ist eine Präventionsmaßnahme. Kein Medizinprodukt, kein Behandlungsangebot, kein Ersatz für pflegerische Zuwendung, keine professionelle Pflegeersparnis — sondern eine Ergänzung, die einen ritualisierten Berührungsmoment im Familienalltag ermöglicht und die pflegende Person konkret entlastet. Der Nutzen entsteht durch Konstanz, nicht durch Intensität.
Sie melden sich seltener krank als sie sollten, gehen früher, bleiben länger, wechseln irgendwann den Job. Die meisten reden nicht drüber. Ein greifbares Angebot ist mehr wert als jede Broschüre.
Zwei von drei pflegenden Angehörigen unter 65 sind berufstätig. Mit dem demografischen Wandel wächst die Zahl. In fünf Jahren wird sie in Ihrer Belegschaft eher 12 % als 8 % sein.
Pflegende Angehörige haben deutlich erhöhte Fehlzeiten, arbeiten trotz Erschöpfung, wechseln überproportional. Die Kosten trägt der Arbeitgeber — meist ohne dass jemand die Ursache benennt.
Wer als Arbeitgeber die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege sichtbar unterstützt, gewinnt im Wettbewerb um Fachkräfte — besonders in Branchen, wo die Erschöpfungslast heute schon spürbar ist.
Ein Paket, zwei Adressat:innen: die Person, die zuhause gepflegt wird, und die Person, die pflegt. Beide bekommen eine individuell aus dem Foto der Hand berechnete Form — und ein Remote-Onboarding, das die Anwendung im Familienalltag verankert.
Eingebettet in bestehende Momente — beim Waschen, vor dem Essen, in ruhigen Phasen. Zweimal täglich fünf bis sieben Minuten. Die Anwendung entlastet zusätzlich die pflegende Person, weil ein ruhiger, planbarer Moment ohne Anstrengung entsteht.
Häusliche Pflege kennt keine Schichten und keinen Feierabend. Selfcare ist eine greifbare Mikropause — zwischen Aufgaben, nach einem schweren Moment, am Ende eines langen Tages. Zweimal täglich fünf Minuten, selbstbestimmt.
„Haben Sie den Mut, mit Ihrem Kopf zu denken.“
Wir arbeiten Remote-First. So erreichen wir jede Familie in Deutschland ohne Anreisekosten und ohne dass jemand freinehmen muss.
Der Mitarbeitende meldet sich vertraulich bei uns — nicht über HR oder Vorgesetzte. Wir klären die Situation im Erstgespräch (30 Min, remote). Der Arbeitgeber erfährt nur, dass die Leistung genutzt wird — nicht durch wen oder wofür.
Beide Formen werden aus je einem Handfoto gefertigt und per Post geliefert. Ein 90-minütiges Remote-Onboarding zeigt Anwendung, häusliche Integration, Umgang mit schwierigen Momenten. Die pflegende Person entscheidet, wer teilnimmt.
Nach 4 und 8 Wochen kurze Follow-ups (30 Min, remote). Dann läuft die Anwendung eigenständig weiter, mit Ansprechpartner:in bei Fragen. Bei akuten Themen (Kassenleistungen, Pflegezeitgesetz) verweisen wir gezielt an geeignete Stellen.
Für ein Programm wie dieses kommen zwei steuerliche Rahmen in Frage. Ob sie im Einzelfall greifen, hängt an Voraussetzungen — und die legen wir hier offen, statt Ihnen eine Ersparnis vorzurechnen. Beurteilen kann das nur Ihre Steuerberatung.
Kommt für die Selfcare-Komponente in Betracht — Präventionsprinzip Stressbewältigung und Ressourcenstärkung. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme den Anforderungen der §§ 20, 20b SGB V genügt. Eine Zertifizierung als individueller Präventionskurs kommt für uns nicht in Betracht — unser Angebot ist kein Kurs. Bleibt der Weg über einen strukturierten betrieblichen Gesundheitsförderungsprozess nach § 20b SGB V, den Ihr Haus dann auch tatsächlich betreiben muss. Ob das im Einzelfall trägt, klärt Ihre Steuerberatung.
Buchstabe a stellt Beratungs- und Vermittlungsleistungen zur Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger der Höhe nach unbegrenzt frei. Die oft zitierte Grenze von 600 € gehört zu Buchstabe b, der kurzfristigen Notbetreuung. Ob unser Onboarding als Beratungsleistung in diesem Sinne zählt, ist im Einzelfall zu klären — wir beraten bewusst nicht zu Kassenleistungen oder Pflegezeitgesetz, sondern verweisen dafür an geeignete Stellen.
Was wir mitliefern: Rechnung mit getrennter Ausweisung, Leistungsdokumentation und die Einordnung nach Präventionsprinzip — alles, was Ihr Lohnkonto und Ihre Steuerberatung für die Prüfung brauchen.
Orientierungswerte für die Planung. Konkrete Konditionen werden pro Kohorte kalkuliert.
Gar nicht namentlich. Der Arbeitgeber sieht nur, wie viele Leistungen im Abrechnungszeitraum genutzt wurden — nicht durch wen oder wofür. Anmeldung, Anamnese und Nutzung laufen direkt zwischen der pflegenden Person und SaluNova Care. Das ist Voraussetzung für die Akzeptanz durch Mitarbeitervertretung und für die DSGVO-Konformität (Gesundheitsdaten nach Art. 9).
Nein zu beidem. SaluNova Care ist eine Präventionsmaßnahme, kein Medizinprodukt nach MDR und keine anerkannte Pflegeleistung nach SGB XI. Es ersetzt keine ambulante Pflege, keine ärztliche Versorgung, keine professionelle Betreuung — es ist eine Ergänzung, die einen bewussten Berührungs- und Regulationsmoment ermöglicht.
Das Familienpflegezeitgesetz gibt Beschäftigten das Recht auf Freistellung. Es ist ein rechtlicher Rahmen — SaluNova Care ist eine praktische Ergänzung dazu. Beides schließt sich nicht aus, sondern greift ineinander: Wer Familienpflegezeit in Anspruch nimmt, kann das Programm besonders gut nutzen. Zur Beratung über Ansprüche verweisen wir gezielt an geeignete Stellen.
§ 3 Nr. 34 EStG deckt Gesundheitsförderung (unsere Selfcare-Komponente). § 3 Nr. 34a EStG deckt Beratung und Vermittlung zur Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger (unser Onboarding und die Begleitung). Beide Freibeträge sind je 600 € pro Beschäftigten und Jahr, laufen unabhängig voneinander und sind kombinierbar. Voraussetzung ist die passende Ausgestaltung — die abschließende Beurteilung im Einzelfall trifft Ihre Steuerberatung.
Die Selfcare-Form bleibt bei der pflegenden Person und bleibt nutzbar — die Belastung wirkt oft weiter, das Angebot wird nicht plötzlich gegenstandslos. Die easycare-Form entscheidet die Familie: behalten, weitergeben, in einer Einrichtung verwenden. Die restliche Begleitung passt sich der neuen Situation an.
Beides. Für kleinere Unternehmen läuft es typischerweise pro Fall — Sie zahlen nur, wenn eine Person es tatsächlich nutzt. Für größere Belegschaften sind Rahmenverträge mit gestaffelter Kondition sinnvoller. Im Erstgespräch klären wir das für Ihre Struktur.
Wir sind mit den ersten Arbeitgeber-Piloten gestartet. Details sprechen wir im Erstgespräch offen an — inklusive Zugang zu Kontaktpersonen aus laufenden Anwendungen, sobald sie freigegeben sind.
Wer intern zustimmen muss, will es meist schriftlich sehen. Beide Dokumente beziehen sich auf die Selfcare-Anwendung — also auf die Form für die pflegende Person selbst.
Beide Dokumente richten sich an Fachkreise und stellen keine Werbung gegenüber Verbraucher:innen dar. Die vollständige Bibliothek — vier Rationalen je Form — steht unter Forschung.
Ein 30-minütiges Gespräch zeigt, wie viele Ihrer Beschäftigten das Angebot nutzen würden, wie die steuerliche Kalkulation für Ihre Struktur aussieht — und ob ein Pilot mit einer kleinen Gruppe sinnvoll ist, bevor Sie größer rollen. Ohne Verpflichtung, ohne Vertriebsdruck.