Start/Für Arbeitgeber

Wenn Mitarbeitende zuhause pflegen. Sind wir da.

Rund 8 % Ihrer Belegschaft pflegt einen Angehörigen zu Hause — oft unsichtbar, immer belastet. Wir bieten diesen Menschen und der Person, die sie pflegen, ein konkretes Werkzeug für den Familienalltag. Als Arbeitgeber zeigen Sie damit, dass Sie es ernst meinen mit Vereinbarkeit — und bewegen sich dabei in einem steuerlich begünstigten Rahmen.

Programm ansehen Erstgespräch anfragen
~ 8 %
Ihrer Beschäftigten pflegen einen Angehörigen zuhause — Tendenz steigend.
1,5 – 2 ×
Höhere Fehlzeiten in dieser Gruppe gegenüber der Vergleichs­gruppe.
§ 34 / 34a
Zwei steuerliche Rahmen des EStG kommen in Betracht — die Voraussetzungen legen wir offen.
i

Bitte richtig einordnen. SaluNova Care ist eine Präventionsmaßnahme. Kein Medizinprodukt, kein Behandlungsangebot, kein Ersatz für pflegerische Zuwendung, keine professionelle Pflegeersparnis — sondern eine Ergänzung, die einen ritualisierten Berührungsmoment im Familienalltag ermöglicht und die pflegende Person konkret entlastet. Der Nutzen entsteht durch Konstanz, nicht durch Intensität.

Pflegende Angehörige sind Ihre stillsten Belasteten.

Sie melden sich seltener krank als sie sollten, gehen früher, bleiben länger, wechseln irgendwann den Job. Die meisten reden nicht drüber. Ein greifbares Angebot ist mehr wert als jede Broschüre.

Eine berufstätige Person steht mit Jacke und Tasche in der Wohnungstür und blickt zurück in das Wohnzimmer, in dem ein Sessel mit einer Decke steht.
01 · Wachsende Zielgruppe

Sandwich-Generation.

Zwei von drei pflegenden Angehörigen unter 65 sind berufstätig. Mit dem demografischen Wandel wächst die Zahl. In fünf Jahren wird sie in Ihrer Belegschaft eher 12 % als 8 % sein.

02 · Reale Kosten

Fluktuation und Präsentismus.

Pflegende Angehörige haben deutlich erhöhte Fehlzeiten, arbeiten trotz Erschöpfung, wechseln überproportional. Die Kosten trägt der Arbeitgeber — meist ohne dass jemand die Ursache benennt.

03 · Wettbewerbsargument

Retention und Employer Brand.

Wer als Arbeitgeber die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege sichtbar unterstützt, gewinnt im Wettbewerb um Fachkräfte — besonders in Branchen, wo die Erschöpfungslast heute schon spürbar ist.

Zwei Formen — für zwei Seiten der Pflegebeziehung.

Ein Paket, zwei Adressat:innen: die Person, die zuhause gepflegt wird, und die Person, die pflegt. Beide bekommen eine individuell aus dem Foto der Hand berechnete Form — und ein Remote-Onboarding, das die Anwendung im Familienalltag verankert.

Küchentisch am frühen Morgen: eine Tasse Kaffee, ein Laptop, ein Wochendosierer für Medikamente und ein handgeschriebener Notizzettel nebeneinander.
Form 1 · easycare

Für die pflegebedürftige Person zuhause.

Ritualisierter Berührungsmoment im Familienalltag

Eingebettet in bestehende Momente — beim Waschen, vor dem Essen, in ruhigen Phasen. Zweimal täglich fünf bis sieben Minuten. Die Anwendung entlastet zusätzlich die pflegende Person, weil ein ruhiger, planbarer Moment ohne Anstrengung entsteht.

  • Individuell aus dem Foto der Hand gefertigt
  • Passend zu Bewegungseinschränkungen und kognitiven Situationen
  • Keine App, keine Elektronik, keine Verbrauchsmaterialien
  • Kompatibel mit ambulanter Pflege und Angehörigenpflege
Form 2 · Selfcare

Für die pflegende Person selbst.

Regulation im Feierabend-losen Familiendienst

Häusliche Pflege kennt keine Schichten und keinen Feierabend. Selfcare ist eine greifbare Mikropause — zwischen Aufgaben, nach einem schweren Moment, am Ende eines langen Tages. Zweimal täglich fünf Minuten, selbstbestimmt.

  • Individuell aus dem Foto der Hand gefertigt
  • Ohne App, ohne festen Termin, ohne Pflichtprogramm
  • Salutogenetisch gerahmt: Kohärenzgefühl statt Symptomjagd
  • Baustein der betrieblichen Gesundheitsförderung nach § 20b SGB V
„Haben Sie den Mut, mit Ihrem Kopf zu denken.“
— Marie Curie (1867–1934), Physikerin · zit. nach Wilhelm Strube, Das strahlende Metall, S. 167

Drei Schritte — deutschlandweit, remote.

Wir arbeiten Remote-First. So erreichen wir jede Familie in Deutschland ohne Anreisekosten und ohne dass jemand freinehmen muss.

01

Anmeldung durch die Person selbst

Der Mitarbeitende meldet sich vertraulich bei uns — nicht über HR oder Vorgesetzte. Wir klären die Situation im Erstgespräch (30 Min, remote). Der Arbeitgeber erfährt nur, dass die Leistung genutzt wird — nicht durch wen oder wofür.

02

Zwei Formen & Onboarding

Beide Formen werden aus je einem Handfoto gefertigt und per Post geliefert. Ein 90-minütiges Remote-Onboarding zeigt Anwendung, häusliche Integration, Umgang mit schwierigen Momenten. Die pflegende Person entscheidet, wer teilnimmt.

03

Follow-up & Selbstständigkeit

Nach 4 und 8 Wochen kurze Follow-ups (30 Min, remote). Dann läuft die Anwendung eigenständig weiter, mit Ansprechpartner:in bei Fragen. Bei akuten Themen (Kassenleistungen, Pflegezeitgesetz) verweisen wir gezielt an geeignete Stellen.

Eine Person sitzt abends am Küchentisch vor dem Laptop in einem Videogespräch.
Erstgespräch, Onboarding und Follow-ups laufen remote — aus der eigenen Küche, ohne Anreise und ohne Urlaubstag.

Zwei Rahmen, die in Betracht kommen.

Für ein Programm wie dieses kommen zwei steuerliche Rahmen in Frage. Ob sie im Einzelfall greifen, hängt an Voraussetzungen — und die legen wir hier offen, statt Ihnen eine Ersparnis vorzurechnen. Beurteilen kann das nur Ihre Steuerberatung.

§ 3 Nr. 34 EStG
600 € Rahmen

Betriebliche Gesundheitsförderung.

Kommt für die Selfcare-Komponente in Betracht — Präventionsprinzip Stressbewältigung und Ressourcenstärkung. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme den Anforderungen der §§ 20, 20b SGB V genügt. Eine Zertifizierung als individueller Präventionskurs kommt für uns nicht in Betracht — unser Angebot ist kein Kurs. Bleibt der Weg über einen strukturierten betrieblichen Gesundheitsförderungsprozess nach § 20b SGB V, den Ihr Haus dann auch tatsächlich betreiben muss. Ob das im Einzelfall trägt, klärt Ihre Steuerberatung.

§ 3 Nr. 34a EStG
ohne Höchstbetrag

Beratung & Vermittlung.

Buchstabe a stellt Beratungs- und Vermittlungsleistungen zur Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger der Höhe nach unbegrenzt frei. Die oft zitierte Grenze von 600 € gehört zu Buchstabe b, der kurzfristigen Notbetreuung. Ob unser Onboarding als Beratungsleistung in diesem Sinne zählt, ist im Einzelfall zu klären — wir beraten bewusst nicht zu Kassenleistungen oder Pflegezeitgesetz, sondern verweisen dafür an geeignete Stellen.

Wir rechnen Ihnen nichts vor
Wir liefern die Unterlagen für die Prüfung.
Die individuell gefertigte Form ist ein überlassener Gegenstand. Ob sie unter § 3 Nr. 34 EStG fällt, wird uneinheitlich beurteilt — deshalb weisen wir Form, Onboarding und Begleitung auf der Rechnung getrennt aus, damit Ihre Steuerberatung sauber trennen kann.

Was wir mitliefern: Rechnung mit getrennter Ausweisung, Leistungsdokumentation und die Einordnung nach Präventionsprinzip — alles, was Ihr Lohnkonto und Ihre Steuerberatung für die Prüfung brauchen.

Was Sie einplanen sollten.

Orientierungswerte für die Planung. Konkrete Konditionen werden pro Kohorte kalkuliert.

Zeitrahmen
4 – 6 Wochen
Von Anmeldung bis zum Ende des Onboardings. Fertigung inbegriffen.
Begleitzeitraum
12 Wochen
Erstgespräch → Onboarding → 2 Follow-ups. Danach eigenständig.
Zeit für die Person
~ 3 Std total
Verteilt auf mehrere Kurztermine. Am Feierabend planbar, remote.
Anonymität
100 %
Der Arbeitgeber erfährt nichts über Person oder Situation. Nur, dass Leistung genutzt wird.
Format
Remote-First
Deutschlandweit ohne Anreise, ohne Freistellung. Alles online, Aufzeichnung inklusive.
Skalierung
ab 1 Fall
Kein Mindestvolumen. Sie bezahlen nur die tatsächlich genutzten Fälle.

Was Arbeitgeber meist zuerst fragen.

Wie erfahren wir, wer das Angebot nutzt?

Gar nicht namentlich. Der Arbeitgeber sieht nur, wie viele Leistungen im Abrechnungszeitraum genutzt wurden — nicht durch wen oder wofür. Anmeldung, Anamnese und Nutzung laufen direkt zwischen der pflegenden Person und SaluNova Care. Das ist Voraussetzung für die Akzeptanz durch Mitarbeitervertretung und für die DSGVO-Konformität (Gesundheitsdaten nach Art. 9).

Ist das ein Medizinprodukt oder eine Pflegeleistung?

Nein zu beidem. SaluNova Care ist eine Präventionsmaßnahme, kein Medizinprodukt nach MDR und keine anerkannte Pflegeleistung nach SGB XI. Es ersetzt keine ambulante Pflege, keine ärztliche Versorgung, keine professionelle Betreuung — es ist eine Ergänzung, die einen bewussten Berührungs- und Regulationsmoment ermöglicht.

Wie ist das mit dem Familienpflegezeitgesetz?

Das Familienpflegezeitgesetz gibt Beschäftigten das Recht auf Freistellung. Es ist ein rechtlicher Rahmen — SaluNova Care ist eine praktische Ergänzung dazu. Beides schließt sich nicht aus, sondern greift ineinander: Wer Familienpflegezeit in Anspruch nimmt, kann das Programm besonders gut nutzen. Zur Beratung über Ansprüche verweisen wir gezielt an geeignete Stellen.

Was ist mit § 3 Nr. 34 vs. § 3 Nr. 34a EStG konkret?

§ 3 Nr. 34 EStG deckt Gesundheitsförderung (unsere Selfcare-Komponente). § 3 Nr. 34a EStG deckt Beratung und Vermittlung zur Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger (unser Onboarding und die Begleitung). Beide Freibeträge sind je 600 € pro Beschäftigten und Jahr, laufen unabhängig voneinander und sind kombinierbar. Voraussetzung ist die passende Ausgestaltung — die abschließende Beurteilung im Einzelfall trifft Ihre Steuerberatung.

Was passiert, wenn die pflegebedürftige Person verstirbt oder ins Heim geht?

Die Selfcare-Form bleibt bei der pflegenden Person und bleibt nutzbar — die Belastung wirkt oft weiter, das Angebot wird nicht plötzlich gegenstandslos. Die easycare-Form entscheidet die Familie: behalten, weitergeben, in einer Einrichtung verwenden. Die restliche Begleitung passt sich der neuen Situation an.

Können wir das für einzelne Personen buchen oder nur als Rahmenvertrag?

Beides. Für kleinere Unternehmen läuft es typischerweise pro Fall — Sie zahlen nur, wenn eine Person es tatsächlich nutzt. Für größere Belegschaften sind Rahmenverträge mit gestaffelter Kondition sinnvoller. Im Erstgespräch klären wir das für Ihre Struktur.

Gibt es Referenzen aus anderen Unternehmen?

Wir sind mit den ersten Arbeitgeber-Piloten gestartet. Details sprechen wir im Erstgespräch offen an — inklusive Zugang zu Kontaktpersonen aus laufenden Anwendungen, sobald sie freigegeben sind.

Zum Weitergeben — an BGM und Betriebsarzt.

Wer intern zustimmen muss, will es meist schriftlich sehen. Beide Dokumente beziehen sich auf die Selfcare-Anwendung — also auf die Form für die pflegende Person selbst.

Beide Dokumente richten sich an Fachkreise und stellen keine Werbung gegenüber Verbraucher:innen dar. Die vollständige Bibliothek — vier Rationalen je Form — steht unter Forschung.

Lassen Sie uns rechnen.

Ein 30-minütiges Gespräch zeigt, wie viele Ihrer Beschäftigten das Angebot nutzen würden, wie die steuerliche Kalkulation für Ihre Struktur aussieht — und ob ein Pilot mit einer kleinen Gruppe sinnvoll ist, bevor Sie größer rollen. Ohne Verpflichtung, ohne Vertriebsdruck.